Gebäudeautomation LRWA
In Zukunft wird bei Neubauten die Bedeutung des technischen gegenüber dem baulichen Brandschutz zunehmen. Aber auch beim Bestand und bei historischen Bauten werden die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz steigen. Gemäss Art. 39 der Brandschutznorm zählen zum sogenannten technischen Brandschutz insbesondere Löscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchschutzdruckanlagen, Blitzschutzsysteme, Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen, Feuerwehraufzüge, Explosionsschutzvorkehrungen sowie Brandfallsteuerungen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Entrauchung zu.